energetische Modernisierung

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Der erste Schritt: Die Energieberatung

Eine Energieberatung sollte sich nicht nur darauf beschränken dem Eigentümer mitzuteilen, dass er schlechte Fenster, ein ungedämmtes Dach, eine alte Heizungsanlage, einen Strom fressenden Kühlschrank und zu wenig Energiesparlampen besitzt!

Eine effiziente Energieberatung, z.B. bei einem bestehenden Gebäude, braucht zuerst eine Energiebilanz des Bestandes.
Der zu erstellende „Energieausweis“ sollte nur nach der Bedarfsberechnung ausgestellt werden, da hier die energetische Gebäudequalität dokumentiert wird und nicht das Verhalten der Bewohner.

 

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Die Modernisierung – Das Sanierungskonzept

Ein z.B. zu sanierender Altbau wird mit einem Laser-Aufmaßsystem (siehe DIGITALES AUFMAß) dreidimensional in das 3D-CAD-Programm übertragen. Falls Bauunterlagen vorhanden sind, werden Aufmassstichproben aufgenommen und mit den vorliegenden Bauplänen verglichen. Für alle bestehenden Bauteile werden danach die jeweiligen U-Werte ermittelt und digital eingegeben.

Ein Gebäudeteil besitzt durch seinen Baustoff einen U-Wert. Der U-Wert gibt den „Wärmestromdurchgang“ durch eine- oder mehrlagige Materialschicht an. Je höher der U-Wert, desto schlechter die Dämmfähigkeit

Nun kann in dem erstellten 3D-Modell der Immobilie nicht nur die aktuelle Bedarfsberechnung ermittelt werden, sondern auch Kältebrücken und Gebäudeteile, die einen besonders hohen Transmissionsverlust aufweisen.

Bei dem anschließenden Sanierungskonzept werden nun die Planungsschritte einzeln eingegeben, parallel dazu der reduzierte Energieverbrauch berechnet und mit dem Referenzwert der aktuellen Energiesparverordnung (EnEv) verglichen.

Natürlich werden sukzessiv diese Planungsschritte von einer Kostenberechnung begleitet, inklusive einer Amortisationsrechnung für die gesamten Investitionen der geplanten Modernisierung. Bei der Amortisationsberechnung werden Modelle berechnet, die verschiedene Entwicklungsszenarien der Gas- und Ölpreise als Grundlage haben.

Dadurch ist es möglich verschiedene Sanierungskonzepte zu entwerfen, die auch in den jeweiligen finanziellen Förderstufen der KfW in Verbindung mit staatlichen Zuschüssen eingeordnet werden können (ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes). Ein Antrag zur Förderung wird bei der KfW von unserem Büro eingereicht.

Für „Nichtwohngebäude“ kann ein kompletter „Wärme- und Schallschutznachweis“ auf Grundlage des 3D Modells erstellt werden. Zwischenart arbeitet mit einem staatlich zugelassenen Gutachter für Wärme- und Schallschutz zusammen.

zwischenart - Beispiel Energieberatung und Sanierung - Mehrfamilienhaus, 1970 erstellt

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Vorraussetzung:

1. Entscheidung für eine Energieberatung und Kontaktaufnahme mit dem/der Berater/in

2. Abschluss des Beratungsvertrages

3. Antrages auf Zuschuss für eine Energieberatung durch den Berater beim BAFA

 

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Leistungen:

1. Fragenkatalog zum Energieverhalten der Bewohner im Haus (Heizen, Lüftung, Haushaltsgeräte, Stand-by-Geräte etc.)

2. Digitale 3D-CAD-Aufnahme des Gebäudes (Ist-Zustand) anhand von alten Bauunterlagen. Fehlen Bauunterlagen wird das Gebäude mit einem Laser-Aufmaßsystem dreidimensional in das 3D-CAD-Programm übertragen. Für alle bestehenden Bauteile werden die jeweiligen U-Werte ermittelt und eingegeben.

3. Erstellung Energiepass des Ist-Zustandes (Bedarfsberechnung, d.h. die U-Werte für jeden Baustoff des Gebäudes werden separat ermittelt, im Gegensatz zum Verbrauchswert, indem der Energiebedarf des Gebäudes über den Energieverbrauch der letzten 3-5 Jahre ermittelt wird).

4. Erfassen des Ist-Zustandes der technischen Gebäudeausrüstung ( Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung) - Erfassung Haushaltsgeräte in einer Liste

5. Erstellung des Referenzwertes für das bestehende Gebäude nach der aktuellen EnEv, d.h. für jedes Bauteil (Fassade, Bodenplatte, Dach etc.) wird ein bestimmter U-Wert nach der aktuellen EnEv angegeben, der die Energierichtlinien erfüllt. Somit kann der Auftraggeber sofort erkennen, wie weit sein Gebäude von einem energetischen Gebäude entfernt ist. Vergleich mit Ist-Zustand des Gebäudes.

6. Unterbreitung von Vorschlägen zur energetischen Verbesserung der aufgezeigten Schwachstellen unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.

7. Erläuterung von Förderprogrammen der KfW oder andere staatliche Einrichtungen

8. Beratung zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen (siehe auch Punkt 8)

9. Erarbeiten von zukunftswirksamen Sanierungsmöglichkeiten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Erneuerbare Energien Gesetz) und diese Vorschläge in das CAD-3D-Modell einsetzen und visualisieren.

10. Erstellen eines Maßnahmen-Paketes unter Beachtung des geplanten Investitionsumfanges, der zu erwarteten Fördermittel (Einordnung z.B. als KfW-Effizenzhaus, siehe auch Punkt 7) und des anvisierten Amortisationszeitraumes

11. Erstellen eines Beratungsberichtes